MISSBRAUCH
Der übermäßige und missbräuchliche Konsum von Alkohol kann zu Problemen beim Einzelnen und in der Gesellschaft führen. Daher sind die Bewerbung, Vertrieb und Konsum von Alkohol umfassend gesetzlich geregelt. Diese Regelungen schließen zum Beispiel den Schutz von Minderjährigen ein und stellen das Steuern von Fahrzeugen und Ausübung von beruflichen Tätigkeiten nach Alkoholkonsum unter Strafe.
Die Unternehmen Diageo Deutschland und Pernod Ricard Deutschland setzen sich über die gesetzlichen Reglementierungen hinaus für die Einhaltung so genannter „Punktnüchternheitsbereiche“ ein. Sie fordern den strikten Verzicht auf Alkohol im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und Stillzeit, am Arbeitsplatz, bei Krankheit und Medikamenteneinnahme. Einzeln und im Rahmen von Brancheninitiativen engagieren sie sich in Aufklärungs- und Präventionskampagnen zu diesen Themen.
Bei der Vermarktung Ihrer Produkte haben sich die Unternehmen freiwillig strenge Grundsätze auferlegt, die auch für alle Partner aus Gastronomie und Handel bindend sind. Die Unternehmen kommunizieren auf ihren Internetseiten und über entsprechende Hinweise auf den jeweiligen Produkten deutlich die gesetzlichen Regelungen.
Die Initiative Genusskultur vertritt deutlich den Standpunkt, dass nur maßvoller und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol wirksam vor den damit verbundenen Risiken schützt.
